ZUSAMMENARBEIT MIT JETCOST: RICHTLINIEN
Sehr geehrte Werbepartner,
aufgrund unserer “Der-Kunde-Zuerst"-Verpflichtung zur Verbesserung der Nutzererfahrung, erachten wir es als notwendig, die Mindestanforderungen für die Zusammenarbeit mit Jetcost aufzuzeigen.
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WAS IST JETCOST?
- etcost ist ein Information-Dienstleistungsanbieter, der Preise und Dienstleistungen von Werbepartnern zum kostenfreien Vergleich für Nutzer anzeigt.
- Der Jetcost-Service ermöglicht es jedem Werbepartner, Platzierung von Werbelinks auf seine Website zu erhalten. Diese Werbeverbindung ist automatisiert und wird als natürliches Ergebnis der Suche eines Nutzers dargestellt.
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WIE FUNKTIONIERT JETCOST?
- Jetcost, in seiner Eigenschaft als Anzeiger (und in diesem Sinne fällt Jetcost eine neutrale Eigenschaft zu, in der sein Wirken rein technisch, automatisiert und passiv zu betrachten ist, wobei weder Wissen noch Kontrolle über die von ihm gespeicherten Daten besteht), schafft allein die Umgebung, in der Werbepartner Geschäfte tätigen können.
- Die Dienstleistung von Jetcost besteht in der automatisierten Speicherung von Informationen, die von den Werbepartnern zur Verfügung gestellt werden, infolgedessen diese Information einem automatisierten "Hosting" unterliegt, wodurch Jetcost als referenzierender Dienstleister für diese nicht haftbar gemacht werden kann, bevor es nicht über das rechtswidrige Verhalte dieses Inserenten vorab informiert wurde (für weitere Informationen lesen Sie bitte unter Gerichtshof der EU - Google France v Louis Vuitton C-236/08 und C-238/08).
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WAS HABEN WERBEPARTNER ZU BEACHTEN?
- In Bezug auf Werbung, Verkauf und Vertrieb von Transport- und Tourismusdienstleistungen sind die Werbepartner gemäß Gesetze und Vorschriften dazu verpflichtet, keine unlauteren Geschäftspraktiken und keinen irreführenden Wettbewerb nachzugehen. Als Erinnerung möchte Jetcost die Aufmerksamkeit der Werbepartner auf Nachfolgendes richten:
- Jede Gebühr, Steuer, Flughafenrecht, Zuschläge sowie Transportbedingungen müssen in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 1008/2008 mitgeteilt und angezeigt werden.
- Geschäftspraktiken müssen in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2005/2008 durchgeführt werden.
- E-Commerce-Regeln müssen gemäß EU-Richtlinie 2000/31 eingehalten werden: Artikel 14 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2000/31 gilt für Fälle „Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht“, und bedeutet, dass der Anbieter eines solchen Dienstes nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden kann, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er durch eine Information einer geschädigten Person oder auf andere Weise von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Nutzers Kenntnis erlangt hat. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus dem 42. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/31, dass die in dieser Richtlinie hinsichtlich der Verantwortlichkeit festgelegten Ausnahmen nur die Fälle erfassen, in denen die Tätigkeit des Anbieters von Diensten der Informationsgesellschaft „rein technischer, automatischer und passiver Art“ ist, was bedeutet, dass der Anbieter „weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt“.
- Alle anderen europäischen oder nationalen gültigen Gesetze oder Vorschriften, die für die Geschäfte der Werbepartner gelten, müssen eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung der Werbepartner, in Übereinstimmung mit sämtlichen Gesetzen in einem bestimmten Markt tätig zu sein.
- In Anbetracht des Zieles zur Wahrung einer guten Nutzererfahrung und fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Werbepartnern, steht es Jetcost frei, jegliche geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Geschäftspraktiken, die von den verantwortlichen Kontrollinstitutionen als unfair erklärt wurden, zu mindern, sobald Jetcost in Kenntnis von diesen gesetzt worden ist.
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WAS SIND DIE JETCOST-MINDESTANFORDERUNGEN (ZUSÄTZLICH ZU DEN RECHTSVORSCHRIFTEN, FALLS DIESE MIT DEN RECHTSVORSCHRIFTEN VEREINBAR SIND)?
- Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen hat der Werbepartner sämtliche dargelegten und mit Jetcost vereinbarten Bedingungen zu befolgen, solange diese nicht im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.