Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Kontinuität und den Fortbestand der Güterverkehrsdienste auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu gewährleisten. Diese Dienste sind für das Funktionieren des Binnenmarktes und für eine wirksame Reaktion auf die gegenwärtige Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit von entscheidender Bedeutung.
Am 13. Mai legte die Europäische Kommission Leitlinien und Empfehlungen vor, die den Mitgliedstaaten helfen sollen,
die Reisebeschränkungen mit allen erforderlichen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen auslaufen zu lassen. Hier einige einflussreiche Veränderungen im Reisesektor:
Wiederherstellung der Freizügigkeit und Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen
Wenn eine allgemeine Aufhebung der Beschränkungen nicht durch die Gesundheitssituation gerechtfertigt ist, schlägt die Kommission ein schrittweises und koordiniertes Vorgehen vor, das mit der Aufhebung der Beschränkungen zwischen Zonen oder Mitgliedstaaten mit ausreichend ähnlicher Situation beginnt. Der Ansatz sollte auch flexibel sein, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen wieder einzuführen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage der folgenden Kriterien handeln: epidemiologische Situation, Fähigkeit zur Anwendung von Eindämmungsmaßnahmen während der gesamten Reise sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen.
Wiedereinführung von Transportdiensten in der gesamten EU
Die Richtlinien stellen die allgemeinen Grundsätze für die sichere und allmähliche Wiederherstellung des Personenverkehrs in der Luft, auf der Schiene, der Straße und auf Binnenwasserstraßen dar. Sie enthalten auch praktische Empfehlungen für die Begrenzung z.B. des Kontakts zwischen Fahrgästen und Verkehrsbeschäftigten und den Fahrgästen selbst sowie für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung während der Reise. Für jeden Verkehrsträger werden spezifische Empfehlungen gegeben.
Sichere Erholung der touristischen Dienstleistungen
Die Kommission hat einen gemeinsamen Rahmen definiert, der Kriterien für die sichere und schrittweise Wiederherstellung der touristischen Aktivitäten und die Entwicklung von Gesundheitsprotokollen für Hotels und andere Formen der Unterbringung zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Angestellten vorsieht. Zu diesen Kriterien gehören epidemiologische Beweise; ausreichende Kapazitäten des Gesundheitssystems für die einheimische Bevölkerung und Touristen; robuste Überwachung und Kontrolle, Testkapazitäten und Kontaktverfolgung.
Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Tracking-Anwendungen
Am 13. Mai einigten sich die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission auf ein Protokoll, das die grenzüberschreitende Interoperabilität von Anwendungen zur freiwilligen Ermittlung von Kontaktpersonen sicherstellen soll, damit die Bürger vor einer möglichen Coronavirusinfektion bei Reisen in der EU gewarnt werden können.
Gutscheine für Kunden attraktiver machen
Nach den EU-Vorschriften haben Reisende das Recht, zwischen Gutscheinen oder Bargeldrückerstattungen für stornierte Transporttickets (Flug, Zug, Bus und Fähre) oder Pauschalreisen zu wählen. Die Kommissionsempfehlung bekräftigt dieses Recht, will aber gleichzeitig sicherstellen, dass Gutscheine vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, die auch die Reiseveranstalter belastet hat, zu einer gültigen und attraktiveren Alternative zur Erstattung stornierter Reisen werden.